Einleitung
Für die NÖ Umweltwacht nimmt im Rahmen ihres Aufgabenbereiches auch der Feldschutz einen besonders wichtigen Stellenwert ein. Das Bundesland Niederösterreich hat im Jahre 1982 mit dem Stammgesetz LGBL 6120-0 eine fundamentale Grundlage für den Schutz der Landwirtschaft geschaffen. In den darauf folgenden Jahren wurde das Feldschutzgesetz zwei Novellierungen (2001 + 2013) unterzogen.
Im Jahre 2014 hat sich das Land Niederösterreich mit Problem- und Aufgabenstellungen in Punkto des Schutzes des Landwirtschaft auseinanderzusetzen, die im Jahre 1982 nicht einmal ansatzweise absehbar gewesen wären. Gerade deshalb stellt das NÖ Feldschutzgesetz in der Gegenwart ein äußerst wirkungsvolles Instrumentarium dar, welches nicht nur einen effektiven Schutz für die Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Betriebe bietet, sondern insbesondere der Kriminalitätsprävention und –bekämpfung dienen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings nicht nur die genaue Gesetzeskunde der Organe, sondern das Bewußtsein über diese sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der in letzter Konsequenz auch das Freiheitsrecht tatverdächtiger Personen beschränkt werden kann.
Das Werkzeug, das der Gesetzgeber den Organen der öffentlichen Aufsicht mit den jeweiligen Bestimmungen in die Hand gibt, ist durchaus wirkungsvoll – von essentieller Bedeutung allerdings auch deren sorgsame Anwendung, die stets unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat.
Gerade in unseren grenznahen Einsatzgebieten gilt es primär auch den Kriminellen entgegenzutreten, die unserer Landwirtschaft jährlich massive Schäden beispielsweise durch Einbrüche und Diebstähle zufügen. Zu diesem Zweck werden geeignete Personen von uns zu Fachleuten auf dem Gebiet des Feldschutzes ausgebildet, wobei die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften nur einen Teil der Ausbildung darstellt.
Feldschutzorgane werden vom Bürgermeister einer Gemeinde angelobt und vereidigt und gelten nach ihrer Bestellung als Organe der öffentlichen Aufsicht für das entsprechende Gemeindegebiet. Streifendienste, Überwachungen, Informations- und Aufklärungsarbeit (Präventivmaßnahmen) sind fixer Bestandteil der fast täglichen Arbeit der Feldschützer, die zusätzlich die Agenden des Naturschutzes wahrzunehmen haben.
Die folgend detaillierte Informationszusammenstellung verfolgt folgende Ziele:
• bereits beeideten Feldschutzorganen als Nachschlagewerk zu dienen, deren Wissen zu erweitern und zu vertiefen;
• den Bürgern Einblicke in den Kompetenzbereich der Niederösterreichischen Feldschutzorgane zu geben und
• Aspiranten als Lernstoff zur Verfügung zu stehen.
Für die NÖ Umweltwacht gilt das Wissen als Zulassungsbedingung für die vereinsinterne Prüfung.
– zu §1 Feldgut –
– zu §2 Feldschutzorgane –
– zu §3 Dienstausweis, Dienstabzeichen –
– zu §4 Befugnisse der Feldschutzorgane –
– zu §5 Eigener Wirkungsbereich –
– zu § 6 Strafbestimmungen –
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