Der Niederösterreichische Landtag hat mit Rechtswirksamkeit vom 29. Jänner 2010 das Niederösterreichische Hundehaltegesetz eingeführt. Mit einer Novellierung im Jahr 2014 wurde dann für Gemeinden die Möglichkeit geschaffen die Überwachung der Einhaltung bestimmter Rechtsnormen durch eigene Aufsichtsorgane vornehmen zu lassen. Diese sind mit einem Dienstabzeichen mit der Inschrift „Aufsichtsorgan gemäß NÖ Hundehaltegesetz“ sowie Dienstausweis ausgestattet.
Aus gegebenem Anlaß veröffentlicht die NÖ Umweltwacht auf den nachfolgenden Seiten die entsprechenden Rechtsnormen.